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Verhaltensprotokoll für Partner

 VERHALTENSPROTOKOLL DER PARTNER (ESP)

  • Alle Mitglieder, die sich in den Räumlichkeiten der Vereinigung aufhalten, sind verpflichtet, sich jederzeit und in jeder Situation gegenüber anderen Mitgliedern und Mitarbeitern freundlich, verantwortungsbewusst und respektvoll zu verhalten, sowohl physisch als auch verbal.
  • Übermäßiges Rufen, Schreien, lautes Streiten, hohe Lautstärke und andere Verhaltensweisen, die für die übrigen Anwesenden, insbesondere für die Nachbarn des Vereins, störend sein können, sind nicht gestattet.
  • Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Einrichtungen des Vereins gut zu nutzen und sie zu pflegen und zu erhalten.
  • Fahrräder sind auf dem Gelände nicht erlaubt; im Falle von Skateboards bitten wir Sie, die Rezeption zu informieren, damit diese vorübergehend so organisiert werden können, dass sie den Raum nicht beeinträchtigen.
  • Haustiere sind auf den Möbeln nicht erlaubt und ihr Aufenthalt muss kurz sein.
  • Informieren Sie den Vorstand per E-Mail oder persönlich über neue Entwicklungen, Beschwerden oder Reklamationen, die sich auf den Service und die Betreuung durch die Mitarbeiter beziehen, oder über Vorschläge und allgemeine Beobachtungen in Bezug auf das Produkt, die Qualität und die Einrichtungen, um diese kontinuierlich zu verbessern.
  • Möchte ein Mitglied seine Mitgliedschaft kündigen, muss es einen entsprechenden Antrag an der Rezeption stellen.

RECHTE DER MITGLIEDER

  • Das Recht auf den Verzehr möglichst biologischer Substanzen, die frei von gesundheitsschädlichen Verfälschungen sind.
  • Das Recht, sich an der Entwicklung der Aktivitäten der Vereinigung zu beteiligen und ein positives Image zu verbreiten, wobei ein ausgezeichnetes persönliches Verhalten zu wahren ist.
  • Das Recht auf genaue und aktuelle Informationen über Cannabis, seine Eigenschaften, Wirkungen und mögliche Risiken oder Schäden, die sich aus seinem Konsum ergeben könnten.

VERBOTEN

Die folgenden Verhaltensweisen sind verboten und stellen einen Ausschlussgrund dar, der vom Vorstand festgelegt wird.

  • Die Einreise des Mitglieds im Zustand der Kupplung, unter dem Einfluss von Substanzen jeglicher Art.
  • Die Einfuhr von alkoholischen Substanzen oder alkoholischen Getränken.
  • Der Konsum von anderen Substanzen als Cannabis und seinen Derivaten in den Räumlichkeiten des Vereins.
  • Unverantwortlicher oder illegaler Konsum von Cannabis und seinen Derivaten.
  • Verkauf von Substanzen jeglicher Art in den Räumlichkeiten der Vereinigung.
  • Respektloser, unangemessener oder disqualifizierender Umgang mit anderen Mitgliedern oder Mitarbeitern der Vereinigung.
  • Das Recht auf Privatsphäre, Vertraulichkeit und Sicherheit in Übereinstimmung mit den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.